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Healing Hands

GRUNDPFLEGE

  • An- und auskleiden

  • Zubereitung von Mahlzeiten

  • Hilfestellung beim essen

  • Mobilisierung und Prophylaxen

  • Lagern und Betten

  • Fachgerechte Verabreichung von Sondenkost

HAUSWIRTSCHAFTLICHE VERSORGUNG

Zur hauswirtschaftlichen Versorgung gehört als Beispiel das Einkaufen, das zubereiten von warmen und kalten Speisen, das reinigen der Wohnung, Spülen, wechseln und waschen der Kleidung.

BERATUNG UND ANTRAGSSTELLUNG

  • Prüfung der Notwendigkeiten (wenn keine ärztliche Verordnung vorliegt)

  • Beratung und Anleitung pflegender Angehörige

  • Beratungsbesuche

  • Hilfestellung beim Ausfüllen von Anträgen

  • Hilfe beim Antrag auf einen Pflegegrad, Wohngeld und Schwerbehinderung

  • Einholung einer ärztlichen Verordnung nach Rücksprache mit allen Beteiligten unter Einhaltung der Datenschutzverordnung

  • Klärung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse

  • Klärung bei eventuell privat entstehenden Kosten mit dem Patienten oder dessen Angehörigen

  • Behördengänge

VERMITTLUNG

Wir sind Ihnen behilflich bei der suche nach Fachärzten, Therapeuten, Wundschwestern,  Physiotherapeuten, Apotheken, Sanitätshäusern (inkl. Leistungen vor Ort) , Essen auf Rädern,  Hausnotruf, Pflegehilfsmittel (z.B. IKM, Rollator, usw...), Dentallaboren (z.B. bei defekten Prothesen), Fußpflege oder dem Friseur.

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Ferner vermitteln wir an Kooperationspartner zur Versorgung nach SGB V.

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VERHINDERUNGSPFLEGE

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ist eine Leistung der Pflegeversicherung und ist wie folgt definiert: 
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr .

ENTLASTUNGSLEISTUNEGN

  • Organisation und Schaffung von Einkäufen

  • Begleitung zu Ärzten. Therapeuten, usw ...

  • Begleitung zum Friedhof und Grabpflege

Weitere Leistungen

  • Beratungseinsätze nach § 37 Abs.3 SGB XI 

  • Demenzbetreuung nach § 45 SGB XI

  • Haushaltshilfe (z.B. nach OP`s, Schwangerschaften, usw...)

  • Privatleistung: Betreuung durch examinierte Pflegefachkräfte bei allen Themen Rund um die Geburt und das Stillen 

  • Privatleistungen nach Vereinbarung

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